
Am 29. November stimmen Volk und Stände über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV ab. Mit der Vorlage sollen die Mehrkosten der 13. AHV-Rente teilweise gedeckt werden. Unabhängig vom Abstimmungsergebnis bleibt jedoch die entscheidende Herausforderung bestehen: Die AHV kann langfristig nur mit einer Strukturreform gesichert werden.
Keine höheren Lohnbeiträge – aber Erhöhung der Mehrwertsteuer
Das Parlament verzichtet auf eine Erhöhung der Lohnbeiträge. Dies ist aus Sicht der VPAG richtig. Sie hat sich bereits während der Parlamentsdebatte gegen eine Finanzierung der 13. AHV-Rente über höhere Lohnbeiträge ausgesprochen, weil diese Arbeit verteuert und insbesondere KMU zusätzlich belastet hätte.
Stattdessen soll der Normalsatz der Mehrwertsteuer ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte steigen. Doch auch dieser Weg hat seinen Preis. Eine höhere Mehrwertsteuer schmälert die Kaufkraft, belastet den Konsum und dämpft das Wirtschaftswachstum. Gerade eine starke Wirtschaft bildet jedoch die Grundlage für die Finanzierung der Sozialwerke.
Die AHV braucht mehr als zusätzliche Einnahmen
Die 13. AHV-Rente wird unabhängig vom Ausgang der Abstimmung ab Dezember 2026 ausbezahlt. Zur Abstimmung steht somit ausschliesslich ihre teilweise Finanzierung. Die demografischen Herausforderungen bleiben aber bestehen: Die geburtenstarken Jahrgänge erreichen das Rentenalter, die Menschen leben länger und beziehen ihre Rente über einen längeren Zeitraum. Gleichzeitig wächst die Zahl der Erwerbstätigen deutlich langsamer als jene der Rentenbeziehenden.
Zusätzliche Einnahmen können die finanzielle Situation der AHV kurzfristig verbessern. Das Grundproblem lösen sie jedoch nicht.
Ohne Strukturreform geht es nicht
Aus Sicht der VPAG braucht die AHV deshalb eine umfassende Strukturreform. Dazu gehören Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit, flexiblere Übergänge in den Ruhestand sowie eine schrittweise Anpassung des Referenzalters an die steigende Lebenserwartung. Gleichzeitig müssen unterschiedliche Berufsbiografien berücksichtigt und für Menschen mit körperlich besonders belastenden Tätigkeiten angemessene Lösungen bestehen bleiben.
Die Abstimmung vom 29. November entscheidet über die Finanzierung der AHV. Für ihre langfristige Stabilität braucht es jedoch eine Strukturreform, welche die demografische Entwicklung berücksichtigt, den Verbleib im Erwerbsleben fördert und die Lasten fair zwischen den Generationen verteilt.