
Familienunternehmen, die ihre Statuten noch nicht angepasst haben, sollten dies jetzt dringend nachholen. Denn seit Anfang 2025 gilt das neue Aktienrecht verbindlich – fehlende Anpassungen können zu rechtlichen Unsicherheiten führen. Die Reform betrifft nicht nur börsenkotierte Gesellschaften, sondern auch kleinere und mittlere Aktiengesellschaften. Besonders für inhabergeführte Familienunternehmen ergeben sich daraus neue strategische und organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten. Wer diese gezielt nutzt, kann rechtliche Risiken vermeiden und gleichzeitig an Flexibilität gewinnen, zum Beispiel bei Nachfolgeplanung, Kapitalstruktur und Organisation.
Vier zentrale Neuerungen für die Praxis
- Virtuelle und flexible Generalversammlungen
Generalversammlungen können neu virtuell, per Zirkularbeschluss oder sogar im Ausland durchgeführt werden – ein klarer Vorteil für Gesellschafterfamilien mit Mitgliedern an verschiedenen Orten. Voraussetzung ist eine entsprechende Regelung in den Statuten. - Kapitalband – mehr Spielraum für den Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat kann das Aktienkapital neu innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig erhöhen oder senken. Das schafft Flexibilität für Nachfolgelösungen, Kapitalzuflüsse oder Beteiligungsmodelle innerhalb der Familie. - Schiedsklausel für interne Konflikte
Neu kann in den Statuten vorgesehen werden, dass gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht verhandelt werden – diskret und unternehmensnah. - Zwischendividenden möglich
Auch die Ausschüttung von Zwischendividenden während des Geschäftsjahres ist neu erlaubt – was für flexible Gewinnverwendungen im Familienkreis nützlich sein kann.