
Ab dem 1. Oktober 2026 müssen die Unternehmen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem neuen Transparenzregister melden.
Betroffene Unternehmen
Die Meldepflicht gilt für Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften sowie verschiedene Investment- und Kommanditgesellschaften. Auch ausländische Unternehmen sind betroffen, wenn sie eine Niederlassung in der Schweiz haben, ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz ausüben oder Grundeigentum in der Schweiz besitzen. Von der Meldepflicht ausgenommen sind börsenkotierte Gesellschaften, Vorsorgeeinrichtungen sowie Unternehmen, die mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören.
Die neuen Pflichten
Betroffene Unternehmen müssen:
- ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren,
- deren Identität überprüfen,
- die erforderlichen Informationen dokumentieren und
- diese Angaben dem Transparenzregister melden.
Die Meldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über EasyGov.swiss
Frühzeitige Vorbereitung lohnt sich
Unternehmen sollten bereits heute die notwendigen Vorbereitungen treffen. Das Bundesamt für Justiz empfiehlt,
- ein Konto auf EasyGov.swiss einzurichten oder zu aktualisieren,
- die wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermitteln und
- die für die Meldung erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammenzustellen.
Wer diese Arbeiten frühzeitig erledigt, kann die neuen Pflichten fristgerecht und ohne Zeitdruck erfüllen.
Übergangsfristen
Für bestehende Schweizer Gesellschaften gelten Übergangsfristen. Erfolgt nach dem 1. Oktober 2026 eine Mutation im Handelsregister, muss die Meldung innerhalb eines Monats erfolgen. Ist keine Mutation vorgesehen und sind sämtliche wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organe im Handelsregister eingetragen, beträgt die Meldefrist zwei Jahre.
Mehr Transparenz bei Eigentumsverhältnissen
Mit dem neuen Transparenzregister sollen die Eigentums- und Kontrollverhältnisse von Unternehmen für die zuständigen Behörden nachvollziehbarer werden. Das Register ist Teil der Revision des Geldwäschereirechts und soll dazu beitragen, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wirksamer zu bekämpfen sowie die internationalen Standards in diesem Bereich zu erfüllen.