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Das neue Transparenzregister – was Unternehmen jetzt wissen müssen

05.10.2025

Die Bundesversammlung hat das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation wirtschaftlich Berechtigter (TJPG) verabschiedet. Damit wird in der Schweiz ein zentrales Transparenzregister eingeführt. Es soll die internationalen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umsetzen und erfasst wirtschaftlich Berechtigte von über 500’000 juristischen Personen – betroffen sind somit Millionen Menschen. Die VPAG hält das neue Gesetz für unnötig, da bereits heute umfassende Meldepflichten bestehen. Das Register verursacht hohe Kosten, mehr Bürokratie und birgt erhebliche Datenschutzrisiken. Doch nun gilt es, mit der neuen Realität umzugehen und die Unternehmen auf ihre Pflichten vorzubereiten.

Was auf die Unternehmen zukommt

Meldepflichten: Juristische Personen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und im Register eintragen.
Fristen: Erste Einträge müssen voraussichtlich ab 2026 erfolgen. Änderungen (z. B. neue Aktionäre) sind laufend zu melden.
Sanktionen: Wer die Meldepflichten verletzt oder verspätet meldet, muss mit Bussen oder weiteren Sanktionen rechnen.
Datenschutz: Sensible Informationen werden zentral gespeichert und von verschiedenen Behörden einsehbar sein.

Herausforderungen in der Praxis

Zusätzlicher administrativer Aufwand: Unternehmen müssen interne Prozesse aufbauen, um die Daten zu sammeln, zu prüfen und aktuell zu halten.
Kosten: Die Umsetzung verursacht schwer kalkulierbare Zusatzkosten – insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen.
Rechtsunsicherheit: Noch sind nicht alle Detailfragen geklärt, etwa zur Abgrenzung „wirtschaftlich Berechtigter“.

Empfehlungen der VPAG

Frühzeitig Zuständigkeiten klären– Wer im Unternehmen ist verantwortlich für die Meldungen und deren Aktualisierung?
Datenmanagement aufbauen– Ein internes Register der wirtschaftlich Berechtigten erleichtert die Meldungen und spätere Aktualisierungen.
Compliance-Prozesse prüfen– Schnittstellen zum Handelsregister, zu Banken oder zur Steuerverwaltung sollten abgestimmt werden.
Datenschutz beachten– Sensible Informationen sollten besonders geschützt und nur den zuständigen Stellen zugänglich gemacht werden.
Entwicklungen verfolgen– Die VPAG informiert laufend über Ausführungsbestimmungen und mögliche Anpassungen.

Fazit

Das Transparenzregister bringt für Unternehmen keinen erkennbaren Mehrwert, wohl aber neue Pflichten, Kosten und Risiken. Entscheidend ist jetzt, pragmatische Lösungen zu finden, um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben korrekt zu erfüllen. Die VPAG unterstützt ihre Mitglieder dabei mit Informationen, Beratung und praxisnahen Empfehlungen.

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Die VPAG vertritt die Interessen der familien- und inhabergeführten Aktiengesellschaften parteiübergreifend gegenüber Politik, Behörden
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