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Wenn schon Investitionskontrolle, wenigstens schlank

04.10.2025

Das neue Investitionsprüfgesetz sieht vor, dass Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren künftig einer staatlichen Genehmigungspflicht unterstellt werden. Aus Sicht der VPAG ist dieses Gesetz unnötig, schädlich für den Standort Schweiz und ein bürokratisches Hindernis ohne echten Sicherheitsgewinn. Doch nach der Zustimmung des Ständerats in der Herbstsession wird wohl auch die Schweiz eine Investitionskontrolle einführen – hoffentlich in der schlankeren Variante von Bundesrat und Ständerat. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat, der sie zuvor unverhältnismässig ausgeweitet und den Geltungsbereich stark vergrössert hatte. Betroffen wären nicht nur strategische Bereiche wie Rüstung und Energie, sondern auch Unternehmen, die «essenzielle Güter und Dienstleistungen» anbieten.

Die Argumente der VPAG gegen das Investitionsprüfgesetz:

  1. Symbolpolitik statt Nutzen
    Es gibt keine Belege für problematische Unternehmensübernahmen in der Vergangenheit.
    Der Staat greift ohne Not in den Markt ein – in einer Phase rückläufiger internationaler Investitionen.
  2. Schwächung des Wirtschaftsstandorts Schweiz
    Ausländische Direktinvestitionen sichern Arbeitsplätze und Wohlstand.
    Die vom Nationalrat beschlossene Ausweitung würde Investoren abschrecken und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schwächen.
  3. Kein Sicherheitsgewinn
    Kritische Infrastrukturen wie Energie, Rüstung, Verkehr und Finanzsektor sind bereits reguliert oder in öffentlicher Hand.Die vom Nationalrat beschlossenen Verschärfungen entfernen sich vom ursprünglichen Anliegen – dem Schutz der öffentlichen Sicherheit – und erfassen auch Unternehmen ohne nationale Bedeutung.
  4. Bürokratie und Kosten
    Neue staatliche Strukturen schaffen mehr Regulierung und verzögern Investitionen.
    Das SECO rechnet mit einer Verzehnfachung der Gesuche – ein Aufwand, der in keiner Weise gerechtfertigt ist.
    Dieser bürokratische Mehraufwand ist nicht tragbar.
  5. Verlust an internationaler Glaubwürdigkeit
    Die Schweiz fordert von Partnerländern mehr Marktöffnung – eigene Überregulierung untergräbt diese Haltung.
    Selbst grosse Volkswirtschaften wie die USA haben ihre Verfahren zuletzt vereinfacht, um Investitionen zu fördern.

Stellungnahme der VPAG
Die VPAG empfiehlt, auf dieses überflüssige Gesetz zu verzichten. Sollte dennoch reguliert werden, muss mindestens auf den ursprünglichen, enger gefassten Entwurf des Bundesrates zurückgekehrt werden.

Stand der Beratungen
Der Ständerat hat das Projekt als Zweitrat angenommen, es jedoch entschärft:
Genehmigungspflicht nur für Übernahmen durch ausländische staatliche Investoren,
Streichung des Schutzes der Versorgung mit «essenziellen Gütern»,
höhere Schwellenwerte und eingeschränkter Geltungsbereich.
Mit 34 zu 9 Stimmen hat der Ständerat die Vorlage in dieser Form verabschiedet. Sie geht nun zurück an den Nationalrat.

NZZ_20251105_18Herunterladen

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