
Das Parlament hat gegen den Willen des Bundesrats beschlossen, dass Unternehmen Verluste länger von den Steuern abziehen können, nämlich zehn statt sieben Jahre lang.
Diese Anpassung geht auf eine Motion des Parlaments zurück. Das Ziel ist es, den von der Covid-19-Pandemie betroffenen Unternehmen eine bessere Erholung zu ermöglichen. Die Regelung gilt für Verluste ab dem Jahr 2020 und umfasst Unternehmen sowie selbstständig Erwerbstätige. Dies ist im Sinn der Steuergerechtigkeit. Es ist steuersystematisch richtig, dass real erlittene Verluste nicht besteuert werden. Davon profitieren auch Start-ups, die eine längere Aufbauzeit benötigen, bevor sie Gewinne erzielen.