
Das Schweizer Arbeitsgesetz definiert die Familie sehr eng: Geschwister zählen nicht dazu. Eine Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt will dies ändern. Die Wirtschaftskommission des Ständerates unterstützt das Anliegen.
Familienunternehmen leben davon, dass Familienmitglieder gemeinsam Verantwortung übernehmen – oft über Generationen hinweg. Das geltende Arbeitsgesetz trägt dieser Realität allerdings nur teilweise Rechnung.
Das zeigt ein Fall aus Basel-Stadt. Nach dem Tod der geschäftsführenden Mutter führten Geschwister einen Familienbetrieb gemeinsam weiter. Am Sonntag durften sie den Betrieb jedoch nicht mehr wie zuvor weiterführen. Der Grund: Nach Artikel 4 des Arbeitsgesetzes gelten Ehegatten und eingetragene Partner sowie Verwandte in auf- und absteigender Linie als Familienangehörige. Geschwister gehören nicht dazu.
Das hat konkrete Folgen. Für Familienbetriebe gelten besondere Bestimmungen: Familienmitglieder können beispielsweise auch am Sonntag im eigenen Betrieb arbeiten. Übernehmen dagegen zwei Geschwister gemeinsam die Verantwortung für das Unternehmen, greift diese Ausnahme nicht.
Basel-Stadt fordert eine zeitgemässe Regelung
Der Kanton Basel-Stadt hat deshalb eine Standesinitiative eingereicht. Sie verlangt eine Erweiterung der Definition des Familienbetriebs im Arbeitsgesetz und will auch Geschwister sowie weitere Verwandte in Seitenlinie einbeziehen.
Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) hat der Initiative inzwischen Folge gegeben. Sie schlägt allerdings eine engere Lösung vor: Die Ausnahme soll auf Geschwister und Konkubinatspaare beschränkt werden.
Als Nächstes befasst sich die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) mit der Initiative. Gibt auch sie dem Anliegen Folge, kann die WAK-S einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten, der anschliessend in die Vernehmlassung geht.
Familienunternehmen brauchen zeitgemässe Rahmenbedingungen
Für die VPAG zeigt der Fall, wie wichtig es ist, gesetzliche Regelungen regelmässig an die Realität von Familienunternehmen anzupassen. Gerade bei der Unternehmensnachfolge übernehmen Geschwister häufig gemeinsam Verantwortung für einen Betrieb.
Dass zwei Geschwister, die gemeinsam ein Familienunternehmen führen, arbeitsrechtlich anders behandelt werden als beispielsweise Mutter und Tochter, ist deshalb zu hinterfragen. Eine Anpassung des Arbeitsgesetzes bietet die Gelegenheit, der Vielfalt heutiger Familienunternehmen besser Rechnung zu tragen.
Die VPAG wird die weiteren Beratungen im Parlament für Sie verfolgen.