
Der Nationalrat hat sich in der Differenzbereinigung beim Investitionsprüfgesetz, das Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren reguliert, für die schlanke Version des Ständerats ausgesprochen.
Was das bedeutet:
- Nur kritische Fälle werden geprüft: Eine staatliche Investitionsprüfung erfolgt nur, wenn ein inländisches Unternehmen in einem besonders kritischen Bereich tätig ist und von einem staatlich kontrollierten ausländischen Investor übernommen wird.
- Sicherheitsrelevanz erforderlich: Die Übernahme muss eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Schweiz darstellen.
- Keine unnötige Ausweitung: Prüfungen von Übernahmen durch private ausländische Investoren oder von solchen, die die Versorgung mit essenziellen Gütern betreffen, wurden ausgeschlossen.
Warum das wichtig ist:
- Keine Überregulierung: Die ursprünglich diskutierte Ausweitung hätte zu hohen Regulierungskosten für Unternehmen geführt.
- Offene Märkte bleiben zentral: Ausländische Investitionen sind für den Standort Schweiz unverzichtbar, da sie den hohen Kapitalbedarf decken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern.