
Der Bundesrat plant, Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule künftig deutlich höher zu einem progressiven Spezialtarif zu besteuern. Wer sich statt für eine Rente für die einmalige Auszahlung seines Vorsorgekapitals entscheidet, soll tiefer in die Tasche greifen. Offiziell begründet der Bundesrat die Massnahme mit dem Ziel einer «gerechteren Besteuerung». Die VPAG sieht darin einen krassen Verstoss gegen Treu und Glauben, weil bereits gespartes Kapital plötzlich höheren Sätzen unterliegen soll. Das ist eine Schwächung der individuellen Vorsorgefreiheit und ein Eingriff in private Sparanstrengungen. Besonders betroffen wären Personen, die auf Flexibilität im Ruhestand setzen oder ihre Altersvorsorge gezielt aufgebaut haben, um sie später als Kapital zu nutzen.
Die höhere Besteuerung der Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule sind Teil des Entlastungspakets (EP27), dessen Vernehmlassung am 5. Mai 2025 zu Ende gegangen. Die VPAG hat an der Vernehmlassung teilgenommen. Am 25. Juni hat der Bundesrat nun die Eckpunkte der Botschaft bekanntgegeben. Diese wird voraussichtlich im September 2025 verabschiedet und ab der Wintersession im Parlament beraten. Auf die Steuererhöhung auf Kapitalbezügen will der Bundesrat nicht verzichten. Aufgrund neuer Berechnungen erwartet der Bundesrat höhere Einnahmen aus diesem Vorhaben als bisher angenommen, nämlich 190 Millionen Franken pro Jahr. Das Entlastungspaket sieht weitere Massnahmen zur Haushaltskonsolidierung vor und könnte bei Annahme durch das Parlament auf Anfang 2027 in Kraft treten.
Die Argumente der VPAG gegen die verschärfte Besteuerung der Kapitalbezüge:
- Der Bund hat ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem.
- Die Arbeitsgruppe Gaillard hatte nicht den Auftrag, zusätzliche Einnahmen bzw. Steuererhöhungen vorzuschlagen.
- Die behauptete Privilegierung der Kapitalbezüge gegenüber dem Bezug von Renten bei der direkten Bundessteuer ist nicht nachgewiesen.
- Die nachträgliche steuerliche Verschärfung kommt einem Vertrauensbruch gleich.
- Das 3-Säulen-System und die Standortattraktivität werden geschwächt.
- Die beabsichtigte Rückwirkung steht im Widerspruch zur Rechtssicherheit.
- Es fehlt eine Übergangsbestimmung für bereits einbezahlte Vorsorgegelder.