
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht jährlich steuerlich anerkannte Zinssätze für Darlehen und Vorschüsse zwischen Gesellschaften und Beteiligten oder nahestehenden Personen.
Diese Zinssätze definieren den steuerlichen Safe-Haven-Bereich für Aktionärs- und Gruppendarlehen. Werden Darlehen ausserhalb dieser Bandbreiten verzinst, kann die Differenz steuerlich als geldwerte Leistung qualifiziert werden (verdeckte Gewinnausschüttung bzw. Kapitaleinlage) und entsprechende Steuerfolgen auslösen. Die Einhaltung der anerkannten Zinssätze schafft deshalb Rechtssicherheit und vermeidet Diskussionen mit den Steuerbehörden.
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Rundschreiben der ESTV zum Herunterladen: